Das Urteil für die österreichische Geschäftsfrau Sonja Kohn und weitere Angeklagte im Betrugsfall Madoff ist gefällt. Der Londoner High Court hat alle Angeklagten freigesprochen. Und er geht mit den Anklägern hart ins Gericht.

courts of justiceDie Gründerin und Mehrheitseigentümerin der ehemaligen Bank Medici in Wien, Sonja Kohn, hat das Verfahren gegen den Madoff-Nachlassverwalter Irving Picard gewonnen. Dieser hatte Kohn, Bernard Madoffs Bruder Peter und seinen Sohn Andrew angeklagt. Sonja Kohn soll Bernard Madoff unrechtsmässige Gebühren verrechnet haben für Geschäftsanbahnungen.

Rechtmässig erbrachte Leistungen
Richter Andrew Popplewell sprach alle Angeklagten frei und kam zu einem klaren Urteil: Die Zahlungen an Sonja Kohn seien „nichts anderes als eine angemessene Entlohnung für die von ihr rechtmässig erbrachten Leistungen“ gewesen. Kohn hätte keinen Grund gehabt zu vermuten, dass die Vermögensverwaltung Madoffs ein betrügerisches System war.

Ehrlichkeit und Integrität
Richter Popplewell ging auch mit den öffentlichen Angriffen und giftigen Pressemitteilungen Seitens der Nachlassverwalter hart ins Gericht. Sonja Kohn habe wegen der Anklage eine umfassende Offenlegung von Vermögen und Angelegenheiten ihrer Familie erdulden müssen. Kohn und ihre Familie seien selbst Opfer des Madoffs-Betrugs und haben eigenes Vermögen verloren: „Ihr Leben war von heute auf morgen ein anderes“, so der Richter. Er lobte auch die resolute und gemässigte Art, mit der sich Sonja Kohn in diesem Verfahren verhalten habe. „Ihre Ehrlichkeit und Integrität hat sich bewährt.“

Genugtuung
Laut Clemens Trauttenberg, dem  Wiener Anwalt  von Sonja Kohn, sei es für sie eine gewisse Genugtuung, dass Gerichte nicht mit Vorurteilen agieren, sondern den Sachverhalt genau analysiert hätten und so zu einem wohlfundierten Urteil gekommen seien.

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