Eine medizinisch-psychologische Untersuchung der Fahreignung ist eine todernste Angelegenheit: Es geht oft um die berufliche Existenz des Betroffenen – vor allem aber um Leib und Leben aller Verkehrsteilnehmer.
Die medizinisch-psychologische Untersuchung
Auf seinen Antrag hin bewertet die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) die Eignung eines bestimmten Menschen zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Die umgangsprachlich als Idiotentest bezeichnete Begutachtung der Fahreignung existiert seit 1954. Eine örtliche Begutachtungsstelle für Fahreignung schätzt dabei ein, ob der Betreffende sich im Strassenverkehr zuverlässig benehmen kann.
Fast stets stellt eine Person den Antrag auf ihre MPU, weil ihr eine Behörde die Erlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeugs entzogen hat. Diese Behörde beurteilt eventuell anhand des MPU-Ergebnisses, ob sie dem Untersuchten seine Fahrerlaubnis erneut erteilt.
Das Resultat einer MPU wertet die körperliche und geistige Eignung zum Kraftfahren, etwa Sehvermögen und Reaktionsschnelle. Auch kritische Merkmale der Persönlichkeit wie Zuverlässigkeit und Reizbarkeit fliessen ein. Somit bleibt die Fahreignung einer Person ein unscharfer juristischer Begriff – jedoch mit gegebenenfalls klaren rechtlichen Konsequenzen: Ihr Führen eines Kraftfahrzeugs gilt als legal – oder eben nicht.
Jedenfalls basiert das schriftliche Gutachten zur Fahreignung des Antragstellers auf Tatsachen und Erfahrungen. Es sagt dabei voraus, wie verlässlich jener Mensch sich zukünftig im Verkehr verhalten mag. Dafür nutzt der Gutachter alle etwaigen Fakten, die das Verkehrszentralregister und die jeweilige Führerscheinakte dokumentieren.
MPU-Gutachten und Behörden
Ein positives Gutachten beseitigt womöglich Zweifel der für den Antragsteller zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an dessen Fahreignung. Dies geschieht dann durch belegbare verkehrsmedizinische und -psychologische Hinweise auf stabile Änderungen der Einstellung des Betreffenden. Dazu muss sich das Gutachten von der Behörde nachvollziehen lassen, wozu es strengen formalen und inhaltlichen Kriterien genügen muss – sonst lehnt sie es ab.
Eine MPU-Stelle darf den Antragsteller nicht in seinem Interesse beraten und ihm auch nichts empfehlen. Etliche Institutionen hingegen leisten zur anstehenden MPU eine Vorbereitung in Augsburg. Dazu erläutern Mitarbeiter den Ablauf der Untersuchung und die Kriterien des Erfolgs des Antragstellers, also der Erstellung eines positiven Gutachtens. Insbesondere beschreibt die MPU Beratung zur MPU Vorbereitung in Augsburg mehrere erfolgskritische Verhaltensweisen.
Weiter betont die MPU Beratung auch die absolute Vertraulichkeit des Gutachtens und die strikte Schweigepflicht der MPU-Stelle dazu. Im Übrigen muss der Antragsteller ein negatives Gutachten durchaus nicht bei seiner Führerscheinstelle vorlegen.
Negative Positiv-Gutachten
Die persönliche MPU Beratung zur MPU Vorbereitung in Augsburg sieht die individuelle Problematik des Ratsuchenden im Zentrum. Ein kompetenter Berater findet so mit dem Betroffenen eine ganzheitliche Lösung für dessen Leben. Dies beinhaltet eine grundlegende Änderung seiner Einstellung zum Verkehr und führt so zu einer robusten Strategie gegen negative Auffälligkeiten (und womöglich zu einem positiven Gutachten).
Andernfalls mag dennoch ein positives Gutachten folgen und eventuell gar die Erlaubnis wieder erteilt werden. Allerdings entzieht eine Behörde die Fahrerlaubnis dann meist erneut wegen einer weiteren Auffälligkeit – die sich nur im besten Fall ohne Personenschaden abspielt.
In einer seltenen Extremsituation einer MPU-Beratung mögen Verkehrspsychologe und Betroffener auch gemeinsam erkennen, dass der Ratsuchende bis auf Weiteres keine Kraftfahrzeuge führen sollte.