Mit einer Beglaubigung bescheinigt ein Übersetzer in Schriftform die vollständige inhaltliche Übereinstimmung seiner Übersetzung mit dem Originaltext. Die Übersetzung darf nur von einem vereidigten (je nach Bundesland auch „ermächtigten“ oder „beeidigten“) Übersetzer beglaubigt werden. Eine Beglaubigung einer Übersetzung erfolgt durch Anbringung einer Beglaubigungsformel, eines amtlichen Stempels (Rundsiegel) und der Unterschrift des Übersetzers. Eine von einem vereidigten Übersetzer vorgenommene Beglaubigung wird bundesweit anerkannt.