Die Lohnsteuerhilfe ist eine günstige Alternative zu Steuerberatern und dient dazu, vor allem Menschen in den unteren Einkommensklassen eine steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Die Gewerkschaften konnten 1964 die Institution der Lohnsteuerhilfevereine durchsetzen, seitdem ist der Name geschützt und darf nur noch von Vereinen verwendet werden, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde anerkannt und überwacht werden.

Zudem muss der Beratungsstellenleiter durch seine fachlichen Kenntnisse überzeugen, bevor ein Verein als solcher eingetragen werden darf. Lohnsteuerhilfeverein wird vor allem von Arbeitnehmern für andere Arbeitnehmer betrieben, im Gegensatz zu einer Steuerberatung fallen hierbei also wesentlich geringere Kosten an. Die Hilfeleistungen können sich sowohl auf spezielle Einkommenssteuerveranlagungsfälle sowie auch auf Lohnsteuersachen beziehen. Ein Vorteil ist auch, dass der Mitgliedsbeitrag in der Regel sozial gestaffelt ist, sodass alle Einkommensklassen abgedeckt werden können und auch Leute mit einem geringeren Verdienst nicht benachteiligt werden.

Wem steht Lohnsteuerhilfe zu?
Eine Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein können alle Arbeitnehmer jeder Einkommensklasse beantragen. Das Ziel ist, vor allem Menschen mit einem geringeren Gehalt die Möglichkeit zu bieten, Hilfe bei steuerlichen Angelegenheiten in Anspruch zu nehmen. Aber auch Arbeitnehmer aus der mittleren oder höheren Einkommensklasse können die Lohnsteuerhilfe als Alternative zu einem Steuerberater wählen.

Welche Leistungen beinhaltet die Lohnsteuerhilfe?
Die Leistungen der Lohnsteuerhilfe bestehen nicht nur aus der steuerlichen Beratung der Mitglieder und aus der Berechnung des Erstattungs- und Nachzahlungsbetrages, sondern auch aus der Überprüfung der Steuerbescheide. Im Falle von fehlerhaften Bescheiden steht dem Mitglied zudem auch Hilfe bei der Einlegung von Widerspruch zu, gegebenenfalls auch vor dem Finanzamt. Zusätzlich kann der Verein seine Mitglieder auch in der Erstellung der Einkommenssteuererklärung bzw. des Lohnsteuerermäßigungsantrag unterstützen und übernimmt sogar das Einschicken an das jeweilige Finanzamt.

Wie qualifiziert ist die Lohnsteuerhilfe?
Die Beratungsstellenleiter der Lohnsteuerhilfevereine sind dazu verpflichtet sich regelmäßig weiterzubilden und ihre Kenntnisse auf den neuesten Stand zu bringen. In der Regel muss der Beratungsstellenleiter zusätzlich auch jedes Jahr eine Prüfung bei einem externen Prüfungsverband ablegen, in der er seine Qualifikation beweisen muss. Die Prüfung ist jedoch nicht Pflicht, trotzdem halten diese viele Steuerhilfevereine ein und suchen auch bei der Einstellung neuer Beratungsstellenleiter ganz gezielt nach Bewerbern, die diese Prüfung abgelegt haben.
Neben der regelmäßigen Weiterbildung sind die Lohnsteuerhilfevereine zudem auch genauso an strenge Regeln und Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes gebunden, wie Steuerberater auch. Sie dürfen nur mit begrenzten Mitteln helfen und übernehmen auch nicht in jedem Fall die Funktion des Steuerberaters. Selbstverständlich gilt auch bei der Lohnsteuerhilfe Schweigepflicht und auch eine gewissenhafte, sachgemäße Ausübung der Hilfeleistung ist Voraussetzung.

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